Hallo,
das BAG hält die in einem Arbeitszeugnis verwendete Formulierung: " Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt " nicht für beantandenswert. Der Kläger war der Ansicht, dass durch die Verwendung des Begriffes " kennengelernt" eine versteckte Botschaft an potentielle neue Arbeitegeber versteckt sei.
http://beck-aktuell.beck.de/ne…erten-mitarbeiter-kenneng
Viele Grüße,
Euer Tom