Hallo,
ein Tarifvertrag der Sonderregelungen für studentische Hilfskräfte vorsieht, kann auch dann wirksam sein, wenn einzelne Bestimmungen gegen Diskriminierungsverbote verstoßen.
http://www.arbeitsrecht.de/rec…echter-bezahlt-werden.php
BAG, Urteil vom 16.11.2011
Aktenzeichen: 4 AZR 856/09
Viele Grüße,
Euer Tom