Hallo miteinander,
wird in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart, die vonseiten des Arbeitgebers jedoch nicht gezahlt wird, gewährt § 323 BGB dem Arbeitnehmer das Recht, von diesem Aufhebungsvertrag zurückzutreten. Das BAG entschied am 10.11.2011, dass dies nicht im Falle einer Unternehmensinsolvenz gitl.
Hier zum Urteil:
http://www.arbeit-und-arbeitsr…nsolvenzantrag/2011/11/10
Viele Grüße,
Eurer Tom