Hallo allerseits,
Arbeitnehmer haben auch nach dem Ende ihrer Beschäftigung einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn ihre Krankschreibung am letzten regulären Arbeitstag beginnt (LSG NRW, Urt. v. 14.7.2011 – L 16 KR 73/10).
Weitere Infos sind hier zu finden: http://www.arbeit-und-arbeitsr…aeftigungsende/2011/10/28
Viele Grüße,
Euer Tom