Hallo,
ist ein Ausbildungsvertrag, der für den Fall des Abbruchs der Ausbildung die Rückerstattung von KOsten verlangt, die für den Schulbesuch an einer Spezialschule angefallen sind, als wirksam anzusehen ?
MfG
Horst
Hallo,
ist ein Ausbildungsvertrag, der für den Fall des Abbruchs der Ausbildung die Rückerstattung von KOsten verlangt, die für den Schulbesuch an einer Spezialschule angefallen sind, als wirksam anzusehen ?
MfG
Horst
Hallo Horst,
worum geht es denn nun genau ?
Um die Kosten einer Spezialschule im Rahmen der normalen Beruffschulpflicht; oder um eine Spezialschule, die der Arbeitgeber zusätzlich zum staatlichen Unterricht für den Auszubildenden gebucht hat ?
Gruß,
Sascha
Es handelt sich hier um eine private Fachschule. Diese ist nicht im Rahmen der Ausbildung vorgesehen und ist auch nicht an die Berufsschule gekoppelt. Die Entsendung erfolgt vollkommen autonom.
Hallo Horst,
diese Klausel dürfte gegen § 5 II Nr.1 BBiG verstoßen. Einen vergleichbaren Fall kann man hier finden: BAG v. 25.7.2002, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG. Die Kosten, welche für den Besuch der Berufsschule entrichtet worden sind, sind hingegen erstattungsfähig.
Gruß,
Sacha
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!