Rückerstattungsklausel für Spezialschulbesuch

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  • Hallo,


    ist ein Ausbildungsvertrag, der für den Fall des Abbruchs der Ausbildung die Rückerstattung von KOsten verlangt, die für den Schulbesuch an einer Spezialschule angefallen sind, als wirksam anzusehen ?


    MfG


    Horst

  • Hallo Horst,


    diese Klausel dürfte gegen § 5 II Nr.1 BBiG verstoßen. Einen vergleichbaren Fall kann man hier finden: BAG v. 25.7.2002, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG. Die Kosten, welche für den Besuch der Berufsschule entrichtet worden sind, sind hingegen erstattungsfähig.


    Gruß,


    Sacha

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