Schulungsanspruch kurz vor dem Renteneinrtritt

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo,


    bestehen Probleme in Bezug auf die Zulässigkeit der Entsendung eines BR-Mitgliedes zu einer Schulung wenngleich es doch eigentlich in ca. 5 Monate die wohlverdiente Rente antreten wird ? GIbt hier so etwas wie gesetzliche Sperrfristen oder Rechtsprechungsgrundsätze, welche die Entsendung als Unverhältnismäßig ansehen würden / könnten ?


    Mfg


    Horst


  • Moin,
    kommt darauf an,


    LAG Rheinland-Pfalz vom 23. November 1994 - 2 TABV 33/94


    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsmaßnahme, die Grundkenntnisse vermittelt, auch dann erforderlich sein, wenn sie kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet.
    Gruß
    bj

  • Hallo blackjack,


    danke Dir , das ist schon mal gut zu wissen. HIer geht es um ein Mobbing -Seminar welches aus konkretem Anlass besucht werden soll. Weil der werte Kollege recht gut angesehen ist und auch durchaus über eine kommunikative Ader verfügt, fiel eigentlich sofort sein Name.



    Mfg


    Horst


  • Hallo Horst,
    da sehe ich ernsthafte Probleme der Erforderlichkeit für ein BRM, kurz vor Renteneintritt, ein Mobbing-Seminar durchzusetzen.
    Erforderlich ist im Übrigen der Erwerb solcher Kenntnisse, die der Betriebsrat unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation und seines Wissensstandes sofort oder auf Grund typischer Fallgestaltungen in Kürze zur Bewältigung seiner Aufgaben benötigt, wobei auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entsendebeschlusses abzustellen ist. Mobbing-Seminare sind bezüglich ihrer Notwendigkeit, auf Forderung des Arbeitgebers, näher zu begründen.
    Da solltet ihr eure Entscheidung der Entsendung überdenken. Mit einem Seminar ist es nicht getan und die Arbeitnehmer haben auch nichts davon, wenn im nächsten Jahr wieder jemand von vorne anfängt.
    Nachfolgend noch ein Link.
    http://www.juracity.de/mobbing/


    Gruß
    bj

  • Hallo,


    hier ist trotz der rechtlichen Zulässigkeit Vorsicht geboten. Wir haben in unserem BR die Erfahrung machen müssen, dass später aus der Belegschaft der Vorwurf kam, es sei Geld "verbrannt" worden. Es wäre besser gewesen, ein jüngeres BRM zu schicken, dann wäre das Wissen dem BR länger erhalten geblieben ...



    Gruß,


    Jost

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!