Weiterbeschäftigung des JAV Mitglieds

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  • Hallo zusammen.


    Muß ein JAV Mitglied, das einen befristeten Arbeitsvertrag hat der vor Ende der Amtszeit ausläuft, weiterbeschäftigt werden?? Oder Endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ganz nnormal?
    Es ist kein Azubi mehr! Da gibt es ja die Regelung das der Auszubildende nach Ende des Ausbildungsvertrages ein Dauerarbeitsverhältnis beim Arbeitgeber beantragen kann.




    Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe

  • Meines Erachtens laufen diese Verträge (analog zu befristeten BR-Mitgliedern) ganz normal aus, da die Sonderregelung des § 78a BetrVG explizit nur Auszubildende erfasst.


    Für mich ist das Ganze auch insofern sachgerecht, als dass die Ausbildung in der Regel (auch) für den eigenen Bedarf des Unternehmens erfolgt, befristete Verträge hingegentypischer Weise zeitweisen Arbeitskräftebedarf abdecken sollten. Insofern ist eine Übernahme nach der Ausbildung eher typisch, eine Übernahme nach einem befristeten Vertrag eher untypisch.


  • Moin,
    der Kollege sollte auf jeden Fall seinen AV prüfen lassen, entweder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Rechtsberatung der zuständigen Gewerkschaft.
    http://www.kanzlei-bhp.de/betr…ied-anspruch-entfristung/
    Gruß
    bj

  • der Kollege sollte auf jeden Fall seinen AV prüfen lassen, entweder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Rechtsberatung der zuständigen Gewerkschaft.
    http://www.kanzlei-bhp.de/betr…ied-anspruch-entfristung/


    Ein interessantes Urteil eines Arbeits- (aber leider nicht Landesarbeits- oder Bzundesarbeits-) Gerichtes.Ob sich die Ansicht des Richters durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
    Gewonnen ghat der Kläger seinen Rechtsstreit aber vor allem deshalb, weil der Arbeitgeber nicht in der Lage war, eine wirksame Befristung nachzuweisen... :cursing:

  • Ein interessantes Urteil eines Arbeits- (aber leider nicht Landesarbeits- oder Bzundesarbeits-) Gerichtes.Ob sich die Ansicht des Richters durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
    Gewonnen ghat der Kläger seinen Rechtsstreit aber vor allem deshalb, weil der Arbeitgeber nicht in der Lage war, eine wirksame Befristung nachzuweisen... :cursing:


    Ich würde auf jeden Fall alle Möglichkeiten nutzen. Man kann verlieren, nur wer nichts unternimmt hat verloren.
    Befristete Arbeitsverträge weisen zu 80% Mängel auf.


  • Moin Lorenz,
    über die %tuale Aussage gibt es keinen Link.
    Ich beziehe mich hier auf meinen ehemaligen ArbGeb, der bei ca. 23.000 Beschäftigten und in unserem Betrieb vorgelgten ( seitens der GF und ArbNem ) Arbeitsverträgen ( in unserem Bereich ca. 250 ) in den letzten 10 Jahren, sogar 90% nicht dem TzBfG sowie den AGB entsprachen.
    Eine befreundete Fachanwältin war der gleichen Meinung.
    Bin gerne bereit einen Info-Austausch über E-mail durchzuführen.


    Gruß
    bj

  • Ich beziehe mich hier auf meinen ehemaligen ArbGeb, der bei ca. 23.000 Beschäftigten und in unserem Betrieb vorgelgten ( seitens der GF und ArbNem ) Arbeitsverträgen ( in unserem Bereich ca. 250 ) in den letzten 10 Jahren, sogar 90% nicht dem TzBfG sowie den AGB entsprachen.


    Wie muss ich mir denn "nicht den AGB enstprachen" vorstellen?

  • Wie muss ich mir denn "nicht den AGB enstprachen" vorstellen?


    Der Thread ist zwar schon steinalt, aber das würde mich durchaus auch interessieren!

    Google mal nach Arbeitsvertrag und AGB.
    Die Rechtsprechung sieht bei Formulararbeitsverträgen Parallelen zum AGB-Recht, da der Vertrag nicht individuell ausgehandelt wird, sondern einmal für alle zukünftigten Einstellungen erarbeitet wird.


    Konkret können einzelne Klauseln des AV unwirksam sein, weil sie nach AGB-GEsetz unzulässig wären usw.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Benjes,


    definitiv; vor ca 10 Jahren ist dieser Streit anlässilich des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der Neuschaffung des § 310 III BGB neu entflammt. Aber die o.g. Sichtweise entspricht heutzutage der abollut herrschenden Meinung.



    Grüße,


    Jost

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