SBV auch mit weniger als 5 Schwerbehinderten ?

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  • In unserer Firma gibt es einen BR aber keine SBV, da bei uns nur 2 Schwerbehinderte angestellt sind. Können die beiden trotzdem eine Vertretung wählen ??
    Der AG hat nichts dagegen.
    Die Frage ist nur, ob es juristisch auch korrekt ist.
    Danke schon mal für eure Antworten
    Josath

  • Hi Josath,
    ich bin selbst nicht in der SBV tätig und wir haben auch keine bei uns, deswegen bin ich vielleicht nicht der qualifizierteste, ABER so wie ich § 94
    Absatz 1 Satz 4 SGB IX lese ist es bei weniger als fünf schwerbehinderten Beschäftigten dann möglich, wenn Betriebe
    oder gleichstufige Dienststellen des gleichen Arbeitgebers für die Wahl
    zusammengefasst werden, sie also räumlich nahe bei einander liegen.
    Wie sieht es denn bei euch aus?


    Grüße,
    Camillo

  • Hallo,


    finde ich voll daneben . Dann muss man sich ja mit 2 oder mehr Chefs herumschlagen um etwas durchzubekommen. Ich finde es schon mit einem Chef äußerstanstrengend. :)


    Wenn es trotzdem klappen sollte: Für die Schwerbehinderten würde es mich in jedem Falle freuen.



    Schönen Gruß,



    Till

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