Arbeitgeber muss Kosten für "Burnout-Seminar" tragen
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Man sollte ja meinen, dass -auch in diesem Fall- die Erforderlichekit auf der Hand lag und der AG sich hätte die Gerichtskosten hätte sparen können. Naja, dann halt so...
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Hallo Rhitz,
das sollte man meinen. Aber die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht ohne Grund sehr mit Arbeitsaufwand belastet
Wenn es um das liebe Thema Geld geht ....
Lorenz
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Hallo,
ich finde das Urteil gut. In vielem Fällem trifft man damit auch den eigentlichen Verursacher der Problematik an . Dann kann man sich auch an der Besetigung ; Kompnesation beteiligen.
Schönen Gruß,
Stelko
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Hallo stelko,
das mag sicherlich sein; zumindest wenn man hier den Zusammenhang mit den arbeitgeberischen Schutzpflichten i.S.v. § 618 BGB mit in Betracht ziegt.
Gruß,
Lorenz
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Hallo stelko,
das mag sicherlich sein; zumindest wenn man hier den Zusammenhang mit den arbeitgeberischen Schutzpflichten i.S.v. § 618 BGB mit in Betracht ziegt.
Gruß,
Lorenz
und insbesondere des § 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG halt...
Begrüßenswertes Urteil, allerdings angesichts der Betonung des Gerichts bzgl. der erheblichen Maßgeblichkeit der Einzelumstaände im Unternehmen wie so oft nur sehr bedingt verallgemeinerungsfähig, was ich schade finde. Ich hätte mir so etwas wie ein Grundsatzurteil gewünscht...Grüße,
Jörn -
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