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  • Hallo mal wieder,


    ich habe mal eine ganz banale Frage: Gibt es eine Obergrenze für Seminare, an denen ich teilnehmen darf?
    Ich habe dieses Jahr bereits zwei Einführungsseminare in Sachen BR-Kenntnisse gemacht, bin aber seit kurzem zusätzlich im Wirtschaftsausschuss UND habe noch ein Grundlagenseminar im Arbeitsrecht im kommen.
    Kann ich jetzt noch ein Seminar zum Wirtschaftsausschuss (welches weiß ich noch nicht) mitnehmen?

  • Hallo vaters.bester,


    bzgl. des Arbeitsrechtsseminares stehen die Chancen gar nicht mal schlecht. Bzgl. des Wirtschaftsausschusses sieht es hingegen gar nicht gut aus, denn in Bezug auf die Schulungen, die im Wirtschaftsausschuss als erforderlich anzusehen sind, hat der Arbeitnehmer keinen ANspruch wie es bei Seminaren im betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen der Fall ist. Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses ist man was diesen Teil anbelangt, kein Betriebsratsmitglied. Hier gilt es sauber zu trennen.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo J.W.,


    bist Du Dir sicher, dass nicht jedenfalls die BR, die gleichzeitig im Wa-Ausschuss sind einen Anspruch auf WA-Seminare haben?! Jedenfalls können Sie aber Seminare zum Thema "wirtschaftliche Grundlagen" machen, oder?


    Schrödi

  • Hallo Christine,


    das BAG ist bei der Anspruchsgewährung sehr zurückhaltend: ( BAG v. 11.11.98 AP Nr. 129 zu § 37 BetrVG.


    Vorher hat es den Wirtschaftsausschussmitgliedern diesen Anspruch generell versagt.


    Die Gegenansicht in der Literatur und auch rechtsprechung ist indes der Ansicht, dass auch Mitglieder des Wirtschaftsausschusses einen Anspruch haben, da § 37 VI BetrVG hier analog anzuwenden sei.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo mal wieder,


    ich habe mal eine ganz banale Frage: Gibt es eine Obergrenze für Seminare, an denen ich teilnehmen darf?
    Ich habe dieses Jahr bereits zwei Einführungsseminare in Sachen BR-Kenntnisse gemacht, bin aber seit kurzem zusätzlich im Wirtschaftsausschuss UND habe noch ein Grundlagenseminar im Arbeitsrecht im kommen.
    Kann ich jetzt noch ein Seminar zum Wirtschaftsausschuss (welches weiß ich noch nicht) mitnehmen?


    Hallo,
    wie schon erwähnt, eine Obergrenze gibt es nicht, maßgeblich ist die Erforderlichkeit.
    Zum WA, nimmt die Instanzrechtsprechung an, für Ausschussmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Betriebsrats sind, sich ein Schulungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG ergeben kann. Da im Wirtschaftsausschuss nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder in allen Fragen denselben Kenntnisstand haben müssen ( BAG, Urteil v. 15..2.1995, 7 AZR 670/94, NZA 1995 S. 103.), greift dieser Anspruch nur durch, wenn kein anderes Mitglied des Wirtschaftsausschusses die entsprechenden Kenntnisse hat, um den sachkundigen Informationsfluss vom Wirtschaftsausschuss zum Betriebsrat zu gewährleisten ( LAG Köln, Beschluss v. 1.12.2008 5 TaBV 45/null acht).
    Gruß
    BJ

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