Recht des Arbeitgebers auf Unterrichtung

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  • Hallo,


    ist der BR eigentlich immer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Informationen in Bezug auf die Themengestaltung des Seminars mitzuteilen ?´Ort und Zeit kánn ich ja verstehen, aber das man sich so detailliert dafür rechtfertigen muss, finde ich ein wenig übertrieben; meistens kann man sich das Angebot ja auch selber im Netz ansehen.


    Schönen Gruß,


    Benjes

  • Hallo Benjes,


    auch darauf hat der AG einen Anspruch. Dies ist auch nachzuvollziehen, da ihm ja eine Grundlage dafür zu geben, dass der BR seinen Beurteilungsspielraum in den rechtlich zulässigen Grenzen und nicht darüber hinaus genutzt hat. Insoweit muss er also, auch wenn die Informationen im Netz verfügbar sind, entsprechend mitwirken.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    danke für die Antwort; so viel Aufwand ist es ja eigentlich auch nicht. Spricht denn eigentlich irgendwas dagegen, das Programm Copy-Paste mäßig mit hinzuzufügen oder muss man die Auswahl noch einmal gesondert erläutern ?

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