Beachtenswertes bei Errichtung

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  • Guten Morgen!


    Bei uns im Betrieb gibt es Bestrebungen, einen Wirtschaftsausschuss einzurichten. Nun hat sich ein sehr engagierter, aber bisher absolut unerfahrener Kollege an mich gewandt mit der Frage, was es bzgl. der Unterrichtung des AG zu beachten gibt. leider bin ich damit genau so überfragt wie er. Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Lieben Dank,
    Petra

  • Hallo,


    wichtig ist vor allem, dass es sich hier um einen Ausschuss handelt, der zwar dem BR zuarbeitet, aber vom Status her definitv nicht dem BR gleichzusetzen ist. So sind die Mitglieder des BR keine Betriebsratsmitglieder und haben somit auch den Status nicht, was zum einen bedeutet, dass Sie nicht den Kündigungsschutz genießen und auch keinen Anspruch auf Schulungen haben.


    Gruß,


    Riko

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