Hallo,
im Rahmen des Beschwerdeverfahrens i.S.d. §§ 84, 85 BetrVG hat uns eine Kollegin eine Abmahnung vorgelegt, die sie vor kurzem erhalten hat. Dieses Schreiben enthält aber überhaupt keine Unterschrift. Jetzt sind wir uns unsicher, ob diese Abamhnung schon allein deswegen überhaupt keine Gpltigkeit erlangt hat.
Weiß da jemand mehr ?