Abmahnung ohne Unterschrift > geht das ?

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  • Hallo,


    im Rahmen des Beschwerdeverfahrens i.S.d. §§ 84, 85 BetrVG hat uns eine Kollegin eine Abmahnung vorgelegt, die sie vor kurzem erhalten hat. Dieses Schreiben enthält aber überhaupt keine Unterschrift. Jetzt sind wir uns unsicher, ob diese Abamhnung schon allein deswegen überhaupt keine Gpltigkeit erlangt hat.



    Weiß da jemand mehr ?

  • Hallo Riko,


    die Abmahnung unterliegt nicht der Schriftform. Viel wesentlicher als die Form ist der Inhalt der Abmahnung. Die Abmahnung muss das Verhalten des Arbeitnehmers enthalten, das arbeitsvertragswidrig ist. Darüber hinaus müssen in dem Schreiben auch die negativen Rechtsfolgen genannt werden, die sich der Arbeitgeber vorbehält, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändern wird. Dies ist in der Regel unproblematisch, wenn der Arbeitgeber sofort die Künditgung in Aussicht stellt.


    Viele Grüße,


    Sascha

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