Pausen für Getränke

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  • Guten Abend zusammen!
    Bei uns im Betrieb gibt es keinen BR, deshalb dachte ich, ich frage einfach mal hier.
    Ich arbeite in der Chemieabteilung eines Unternehmen und natürlich arbeiten wir u.a. auch mit sehr gefährlichen Stoffen. Aus diesem Grund sind Lebensmittel an unseren Arbeitsplätzen eigentlich streng verboten, was auch ausnahmslos eingehalten wird. Das allerdings bedeutet, dass einige (=fast alle) von uns recht häufig eine Pause machen und in den Pausenraum gehen müssen, um etwas zu trinken da es gerade unter Schutzkleidung bisweilen sehr heiß werden kann und wir einfach viel Flüssigkeit brauchen. Über Jahre huinweg hat dies auch niemanden gestört. bis heute auf einmal ein Aushang darauf hinwies, dass dies mit sofortiger Wirkung zu unterbleiben habe und Getränke nur zu den üblichen Pausenzeiten zu sich genommen werden dürfen.
    Was sagt ihr dazu: Ist das zulässig? Haben wir vielleicht so etwas wie Gewohnheitsrecht?
    Erfahrungsberichte und jegliche Tipps wären toll!


    Danke!
    Klarissa

  • Hallo Klarissa,


    das ist schwer zu beantworten. ?(


    Im Arbeitszeitgestez sind in § 4 die Ruhepausen geregelt."Die Arbeit ist durhc im voraus feststehenede Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen...."


    Neben den gesetzlichen Pausenzeiten kann der AG das wohl verbieten. Aber ich werde mich mal umhören....


    Viele Grüße,
    Christine

  • Hallo Klarissa,


    mir fällt auf Anhieb auch nicht ein, wie da rechtlich vorzugehen wäre. Allerdings würde ich euch raten,, mit dem AG zu reden: Der kann ja auch kein Interesse daran haben, dass eure Arbeitsleistung deshlab geringer wird, weil ihr vollkommen dehydriert seid. Wenn ein dahingehender Mitelweg vorgeschlagen wird, dass verantwortungsvoll mit dem grundsätzlichen Privileg einer Pause bei -tatsächlichem- Bedarf umgegangen wird, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass sich da nichts machen lassen dürfte.


    Gruß,
    Jörn

  • Hallo Klarissa,


    ist diesbezüglich nicht etwas in den Tarifverträgen, die in der Chemieindustrie gelten, geregelt ? Diesbezüglich würde ich mir einmal Rat holen. Abgesehen davon könnte man vereinbare, dass uU anstelle der eigentlichen Pausenzeit ein gewisser Teil abgezogen wird, der dann zur freien Verfügung gestellt wird.


    Aber ich würde vorher auf jeden Fall die Tarifverträge, die für Euren Betrieb gelten, checken (lassen)

  • Hallo,


    ich denke, dass hier ein Gespräch mit dem Arbeitgeber auf sachlicher Ebene die beste Lösung ist. Habt Ihr schon einmal Zeitwerte beim Arbeiten genommen ? Wie viel schafft ihr, wenn ihr morgens firsch seid - und wie viel, wenn der Wassermangel zum Vorschein kommt ? Ich bin selber Sportler und wenn man nicht auf sich aufpasst, dann kann einem das ja auch schon einmal passieren. Aus diesem Grund wei0 ich ganz gut um den Leistungsverlust Bescheid.


    Ich würde es einfach einmal mit Fakten versuchen, denn so schwer dürfte es nicht fallen, ihm aufzuweisen,, dass er sich damit nur ins eigene Fleisch schneidet.


    Gruß´,


    Jost

  • Hallo,


    das geht in meinen AUgen gar nicht. Es ist doch wohl sonnenklar, dass Mitarbeiter die nicht genug getrunken haben, bei weitem nicht die die Leistung hinbekommen wie anders herum. In meinen Augen ist das einfach nur eine absolut unsinnige Quälerei.


    MfG


    Horst

  • Hallo,


    ich würde auch einmal einen Blick in den zugrundeliegenden Tarifvertrag werden. Gerade in der Chemieindustrie kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dererlei beanspruchende Tätigkeiten keine Berücksichtugung gefunden haben.


    Lorenz

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