Hallo,
darf der Arbeitgeber bei der Einstelliung oder in Einstellungsfragebögen nach eventuellen Schwerbehinderungen der Bewerber fragen ?
Hallo,
darf der Arbeitgeber bei der Einstelliung oder in Einstellungsfragebögen nach eventuellen Schwerbehinderungen der Bewerber fragen ?
Hallo Rita.
mit dieser Frage stichst Du in ein Wespennest
Derzeit ist es so, dass der Bewerber bei Vorliegen einer Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs.2, 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) die Wahrheit zu sagen hat. Argument: Nach § 618 BGB ist der Arbeitgeber ja verpflichtet, der Arbeitssicherheit nachzukommen. Aus diesem Grund muss er dann aber auch von vornherein wissen, dass es schwerbehinderte Menschen im Betrieb gibt, damit er sich planerisch auf entsprechende Maßnahmen einstellen kann.
Dies ist die derzeitge Rechtslage ; welche sich aber durchaus ändern könnte, > denn sie ist wahrlich nicht unumstritten . Es gibt Kreise, die davon ausgehen, dass diese Urteile in geraumer Zeit ihre Gültigkeit verlieren werden .
Man sollte sich hier immer mal wieder auf den aktuellen Stand der Dinge bringen
Hallo,
ich bin auch der Ansicht, dass diese Rechtslage zu viele Möglihckeiten für Missbrauch bietet. Gleidermaßen könnte der Arbeitgeber bei einer schwangeren Frau argumentieren: Es sei ihm ja nicht um die Schwangerschaft an sich gegangen - Neeeeeeeeeeeeeeeeiinnn
Vielmehr wollte man ja lediglich als allseits umsorgender Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Schließlich will man ja nicht, dass Mutter und Kind etwas "passiert"
Ja ne, iss klar , würde Atze Schröder hier sagen
Hallo Jost,
so ist es. Aus diesem Grunde muss man einfach einmal sehen, wie lange es dabei bleibt. Viele prophezeien ja bereits eine Rechtsprechnungsänderung.
Schönen Gruß,
Lorenz
Hallo,
ich fände es generell besser, wenn sich der Staat wesentlich aktiver insbesondere auch bei der Vermittlung beteiligen würde. Hier sollten mehr Fördergelder zur Verfügung stehen, die die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen attarktiver machen.
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo RIKO,
so kann man das aber nun nicht sagen. Der Staat bemüht sich schon sehr um die Integration in das Arbeitsleben; nur man muss auch Arbeitgeber finden, die tatsächlich gewillt sind, einzustellen. Geredet wird in dieser Hinsicht viel., durch Taten überzeugen leider nur einige.
Gruß,
Jost
Display MoreHallo RIKO,
so kann man das aber nun nicht sagen. Der Staat bemüht sich schon sehr um die Integration in das Arbeitsleben; nur man muss auch Arbeitgeber finden, die tatsächlich gewillt sind, einzustellen. Geredet wird in dieser Hinsicht viel., durch Taten überzeugen leider nur einige.
Gruß,
Jost
Hallo jost,
eben hier sehe ich auch das Problem: solange sich Arbeitgeber durch Geldleistungen von der Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung freikaufen kann, wird die Frage der Integration zu einer der Lukrativität. So kann das doch nicht funktionieren...
Liebe Grüße,
Hanna
Hallo Hanna,
derzeit hast Du recht ; köme jedoch jemand auf die Idee, diese Ausgleichsbeiträge so anzuheben, dass es wirklich weh tun würde, dann sähe die Lage sicherlich sehr schnell ganz anders aus.
Schönen Gruß,
Jost
Hallo Jost,
das ist ja meistens so - wirklich von Nutzen sind solche Gebote erst dann, wenn es im Geldbeutel so richtig weh tut. Das ist bei den Verkehrsregeln ja nicht anders.
Hallo,
oder man führt für Fälle wie diese hier eine Punkterkartei ähnlich derer in Flensburg ein; das könnte unter Umständen auch noch wirken.
Schönen Gruß,
Rita
Hallo, laut unserem Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3 darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung ist nicht zulässig, somit kann der Stellenbewerber zulässig lügen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet im Vorfeld zu prüfen, ob freie Stellen mit einem schwerbehindertem Menschen zu besetzen sind. So steht's im SGB IX. Viele Grüße, Astrid
Hallo astrid,
hier noch einmal ein interessanter, zusammenfassender Artikel zu diesem Thema: http://www.arbeitsrecht.de/new…ungsgespraech-03-2004.php
Schölnen Gruß,
Lorenz
Hallo Lorenz,
danke für den Link; auch wenn die Zusammenfassung etwas älter ist; Das was dort geschrieben steht, entspricht auch meinem derzeitgen Kenntnisstand.
Schönen Gruß,
Rita
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