Betrieb mit mehr als 100 Mitarbeitern, aber keinem Wirtschaftsausschuss?

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  • Hallo, liebe Leute,
    ich habe mal wieder eine Frage: In unserem Betrieb arbeiten ca. 130 MA, allerdings gibt es keinen Wirtschaftausschuss. Jetzt habe ich vorhin in das BetrVG geschaut und dort steht ja "In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig
    beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden". Heißt das nicht, dass es einen WA geben müsste?
    Oder liegt des Pudels Kern in dem Teil "in der Regel"?


    Liebe Grüße,
    Rosemarie

  • Hallo,


    das ist nicht ganz richtig.


    Der Gesetzgeber hat es stilistisch nur anders gestaltet. Erst einmal ist es richtig, dass der BR nicht selber die Aufgaben des WA übernehmen darf. Ausnahme dazu bildet § 109 a BetrVG im Fall von Unternehmensübernahmen. Das Gesetz regelt hier also mehr die Zuständigkeiten der Gremien. Wenn man sich aber einmal den § 106 II BetrvG anschaut, sieht man, das dort ein Auskunftsanspruch zugunsten des WA verankert ist. Dieser ist dem Auskunftsanspruch des BR recht ähnlich. (vgl. § 80 II BetrVG) . Hier wird es auf sanktioneller Ebene interessant ; egal, ob ein WA zustande kommt oder nicht ; der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, seine Unterrichtungsplichten wahrzunehmen. Man sollte hierbei berücksichtigen, dass die §§ 106 II und 80 II BetrVG sich nicht gegenseitig ausschließen. Wenn der AG dieser Pflicht nicht nachkommt, gerät er in gehörige Schwierigkeiten.


    Von daher ist es eigentlich nicht erforderlich, weitere Sanktionen in Aussicht zu stellen, die der BR nicht sowieso auch hätte. Es besteht keine Lücke, die einer Regelung bedürfe ; der AG muss in jedem Fall die Auskunft erteilen; auch wenn der WA nicht bestehen sollte.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    in meinen AUgen ist es ganz gut, dass bei einem nicht vorhandenen Wirtschaftsausschuss nicht allzu große Sanktionen zu erwarten sind. Ansonsten wüären Betriebe gestraft, die gerade einmal mit Müh und Not den BR zusammenbekommen. Das ist in meinen Augen schon Strafe genug.


    Schönen Gruß,


    Jost

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