Betriebsversammlung nach Dienstschluß( Pflichtveranstaltung)

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  • Hallo zusammen,


    brauche mal dringend Hilfe in Sachen Betriebsversammlung. Unsere GF hat zu einer Infoveranstaltung geladen. Der BR soll die Belegschaft


    ab 16,00 Uhr dazu schriftlich Laden.


    Kann die GF Versammlungen nach Dienstschluß verlangen??


    Güße Blinker

  • Hallo,


    wenn die GF einlädt, muß sie sich drum kümmern (um die Einladungen),die Stunden müssen vergütet werden. Wenn der BR einlädt (Betriebsversammlung) dann doch nur während der Arbeitszeit!



    gruß Frank

  • Hallo,


    das ist leider nicht richtig.


    So ausdrücklich der Fitting-Kommentar: ; § 42, Rdnr 24: Es besteht kein Teilnahmezwang. Dies gilt sogar dann, wenn die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit abgehalten wird. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, nicht aber verpflichtet.


    Was den BR anbetrifft: Die GF kann die Abhaltung der Versammlung verlangen. Der BR ist verpflichtet, dererlei Versammlungen regelmäßig durchzuführen. Man muss aber stets schauen, ob eine solche tatsächlich erforderlich ist. "Mildere" Mittel wären zum Beispiel auch Aushänge am schwarzen Brett oder Informationsblätter/broschüren.


    Um was soll es dort eigentlich genau gehen ? Je nach Themenart kann es nämlich auch sein, dass es sich lediglich um eine sog. Mitarbeiterversammlung handelt, die nicht mit der Betriebsversammlungen zusammen in einen Topf geworfen werden darf.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    das ist die offizielle Version. Juristisch korrekt ist sie ebenfalls. Nichts desto trotz wird man sich wahrscheinlich für die Zukunft sehr genau merken, wer denn nun in concreto tatsächlich vor Ort war und wer nicht. Die Quittung bekommt man dann an anderer Stelle. Anlässe bietet das Arbeitsleben zu Haufe.


    Schönen Gruß,


    Jost

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