Stundenabrechnung bei Inhouse-Seminar!

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  • Guten Morgen,


    hab da mal eine Frage zu einem stattgefundenen Inhouse-Seminar? Wir haben im Januar ein Inhouse-Seminar gehabt. Keiner von uns hat sich ein- und ausgestempelt, wir waren der Meinung es ist ja ein Seminar! Nun wurden uns die Stunden abgezogen! Meiner Meinung nach darf uns aber kein Nachteil entstehen!? Wer kann etwas dazu sagen?



    Gruß frank

  • Hallo Frank,


    natürlich darf euch dadurch kein Nachteil entstehen. Wieso sollte das auch anders sein als bei einem Seminar, das im Haus des Anbieters veranstaltet wird?
    Es wird doch wohl auch Möglichkeiten des Nachweises der Anwesenheit geben, oder nicht?


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Jörn,


    natürlich gibt es einen Nachweis. Wir arbeiten hier 38 Stunden, auf dem Seminar haben wir aber nur 34 Stunden erbracht. Wenn Du Dir Seminare anschaust die über eine Woche gehen, sind 34 Stunden nicht wenig . Ausser Haus wird voll angerechnet, sollte doch bei Inhouse auch so sein? Wo gibt es da eine Regelung, wo kann ich etwas nachlesen?



    Gruß Frank

  • Hi Frank,


    tut mir leid, was eine Reegelung anbelangt bin ich überfragt. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das anders gehandhabt wird. Und ja, 34 Stunden ist echt eine ganze Menge.
    Vielleicht hast du Glück und Kollege Blackjack sieht deinen Beitrag, der scheint ein tippfähiger Kommentar zu sein... 8)


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    formal werden die 34 Stunden angerechnet. Der Vergütungs und somit auch der Freistellungsanspruch tritt an die Stelle der Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis an sich ergeben. Im Umkerhschluss bedeutet das, dass nur die Zeit angerechnet wird, die auch tatsächlich auf die betrieblich veranlasste Tätigkeit (hier das Seminar) verwendet worden ist. Aus diesem Grund wird man sich mit den übrig gebliebenen 4 Stunden Arbeitszeit die es zu erfüllen gilt, abfinden müssen.


    Tut mir leid,


    Jost

  • Hallo,


    darüber hinaus können aber Stunden geltend gemacht werden, die für die Abwicklung des Seminars gebraucht wurden . Musste der Seminarleiter beispielsweise von einem BR Mitglied vom Bahnhof abgeholt werden, so kann das BRM diese Zeit selbstverständlich geltend machen. Gleiches kann für die Möblierung des Seminarraumes und auch die Korrepondenz für die Organisation des Seminares gelten.


    Gruß,


    Sacha

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