Hallo zusammen,
die Azubis aus dem ersten Lehrjahr sind zur Zeit ein wenig in Rage. Es soll Betriebe geben, die ihren Auszubildenden anlässlich von Klassenfahrten ein klaines Taschengeld zuschießen, zwecks Kompensation der Spesen . Davon wollen sie selbstverständlich auch profitieren. Leider bin ich in keinem Gesetz fündig geworden, zwecks entsprechender Anspruchsgrundlage.
Nun meine Frage: Gibt es eine solche überhaupt ?