Essensgeld für die Kantine

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  • Hallo,


    ich finde dass das Urteil vollkommen richtig gefällt worden ist. Kantinenessen ist und bleibt Geschmackssache. Die einen kommen damit klar, für die anderen ist es ein Graus. Ich denke auch, dass hier ein krasser Eingriff in die Lebensgestaltung der Arbeitnehmer stattfinden würde, wenn man für ein Essen bezahlen müsste, was man zum einen garnicht mag; oder das einem vielleicht gar nicht bekommt.


    MfG,


    Horst

  • Hallo,


    bei den kargen Azubi-Gehältern heutzutage brauchen sich viele keine Sorgen um den Problemkreis - geldwerter Vorteil - Sachbezug ? machen . Im dritten oder vierten Lehrjahr ist es möglich, dass Zwistigkeiten entstehen; dies aber auch nur in Gewerbezweigen, in denen eher üppige Gehälter üblich sind.


    Fragen kostet ja bekanntlich nichts ;)


    Lorenz

  • Ich muss ja zugeben, dass ich etwas gespaltener Meinung bin, was das Urteil betrifft:
    Einerseits würde ich auch nicht gerne für etwas bezahlen müssen, was ich nicht brauche/will.
    Andererseits werden durch derartige Verpflichtungen die Kosten des Essens für jede/n Einzelne/n geringer.
    Aber unterm Strich ist das Urteil richtig, denke ich.


    VG, Peter

  • Hallo Peter,


    es ist für alle Beteiligten besser, wenn dererlei Möglichkeiten zahlreich in Anspruch genommen werden; desto mehr kann man beim Lieferanten die Preise drücken; das ist richtig. Andererseits kann es auch nicht sein, dass Kollegen sind zwanghaft an dem Essen beteiligen müssen, wenn es ihnen nicht zusagt. Man kann hier natürlich vom Feinschmecker reden, aber es gibt auch Leute, die z.B. eine Lebensmittelallergie bei ihrer Ernährung zu beachten haben oder vielleicht auch anderweitig auf eine individuelle Ernährung angewiesen sind. Wenn diesbezüglich keine Kompromisse oder Ausnahmen möglich sind, ist das in meinen Augen eine Zwangskollektivierung, die eigentlich von keinem so wirklich gewollt werden kann.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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