Hallo,
das habe ich gerade in der Broschüre gelesen.
Wir würde man sowas anstellen? Einfach zum Chef gehen und sagen "rück mal ein bisschen Geld für Essen raus"?
VG
D.Milan
Hallo,
das habe ich gerade in der Broschüre gelesen.
Wir würde man sowas anstellen? Einfach zum Chef gehen und sagen "rück mal ein bisschen Geld für Essen raus"?
VG
D.Milan
Hallo Milan,
ich muss zugeben, dass mich deine Frage etwas verwirrt: Soweit ich weiß müssen alle AN die Kosten für die in der Kantine verzehrten Gerichte selbst tragen.
Kannst du mal einen Link zu der von dir angesprochenen Broschüre posten?
Grüße,
Jörn
Hallo Milan,
natürlich könnt ihr euren AG mal höflich fragen, ob er einen Zuschuss zum Kantinenessen beisteuert.
Nur die Gestellung von verbilligten Mahlzeiten für die MA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Es handelt sich um einen sog. Sachbezug.
Gruß bj
Das Stand hier: JAV-Folder
War aber wohl als Anregung gedacht, darum wollte ich nur Fragen, wie man das anstellen würde
Ein -im weitesten Sinne mit der Thematik verwandtes- recht interessantes Urteil:
http://www.firstlex.de/kein-zw…-kantinenkosten-_500.html
Hallo,
ich finde dass das Urteil vollkommen richtig gefällt worden ist. Kantinenessen ist und bleibt Geschmackssache. Die einen kommen damit klar, für die anderen ist es ein Graus. Ich denke auch, dass hier ein krasser Eingriff in die Lebensgestaltung der Arbeitnehmer stattfinden würde, wenn man für ein Essen bezahlen müsste, was man zum einen garnicht mag; oder das einem vielleicht gar nicht bekommt.
MfG,
Horst
Hallo,
bei den kargen Azubi-Gehältern heutzutage brauchen sich viele keine Sorgen um den Problemkreis - geldwerter Vorteil - Sachbezug ? machen . Im dritten oder vierten Lehrjahr ist es möglich, dass Zwistigkeiten entstehen; dies aber auch nur in Gewerbezweigen, in denen eher üppige Gehälter üblich sind.
Fragen kostet ja bekanntlich nichts
Lorenz
Ich muss ja zugeben, dass ich etwas gespaltener Meinung bin, was das Urteil betrifft:
Einerseits würde ich auch nicht gerne für etwas bezahlen müssen, was ich nicht brauche/will.
Andererseits werden durch derartige Verpflichtungen die Kosten des Essens für jede/n Einzelne/n geringer.
Aber unterm Strich ist das Urteil richtig, denke ich.
VG, Peter
Hallo Peter,
es ist für alle Beteiligten besser, wenn dererlei Möglichkeiten zahlreich in Anspruch genommen werden; desto mehr kann man beim Lieferanten die Preise drücken; das ist richtig. Andererseits kann es auch nicht sein, dass Kollegen sind zwanghaft an dem Essen beteiligen müssen, wenn es ihnen nicht zusagt. Man kann hier natürlich vom Feinschmecker reden, aber es gibt auch Leute, die z.B. eine Lebensmittelallergie bei ihrer Ernährung zu beachten haben oder vielleicht auch anderweitig auf eine individuelle Ernährung angewiesen sind. Wenn diesbezüglich keine Kompromisse oder Ausnahmen möglich sind, ist das in meinen Augen eine Zwangskollektivierung, die eigentlich von keinem so wirklich gewollt werden kann.
Schönen Gruß,
Lorenz
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