Beschlussfassung

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  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage, bei der mir bisher noch niemand weiterhelfen konnte. Muss bei einer Beschlussfassung meine Gegenstimme auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, d.h. darf ich also nur dann Gegenstimmen, wenn eine gesetzliche Regelung dahinter steht? ?(



    vielen Dank und einen schönen Abend

  • Hallo Kirchnin,


    nein, dazu musst Dich nicht erst vergewissern: Man kann für und gegen der Beschluss stimmen. Ferner ist es auch zulässig, sich seiner Stimme zu enthalten. Dabei ist aber zu beachten, dass es eine solche Enthaltung überwiegender Anicht ebenfalls als Gegenstimme gewertet wird, damit es nicht zu einem Unentschieden bei der Beschlussfassung kommt.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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