Hallo,
ich schon wieder
Heute kam eine Frage aus dem Betrieb wie lange man im Betrieb beschäftigt sein muß um auf die Liste zu kommen. Es geht um eine Kollegin die für 2 Monate im Betrieb als Aushilfe beschäftigt ist. Gehört sie auf die Wählerliste (Passives Wahlrecht) oder nicht?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Sebastian