Falsche Minderheitenquote?

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  • Hallo liebe BR-ler , ich brauche ganz dringend eine Auskunft.


    Bei uns steht im Wahlausschreiben 396 Männer und 72 Frauen.


    Wieviel Frauen müssen dann bei ernem 11 er BR mit rein???


    Vielen Dank für schnelle Antworten.


    LG Wolle

  • Hallo wolle,


    die Bestimmung der Mindestmandate wird nach § 5 WO vorgenommen. Die Berechnung erfolgt durch das d'Hondt'schen Höchstzahlenverfahren. Das bedeutet: Die Zahlen der Männer und die der Frauen werden nebeneinander geschrieben und jeweils durch 1,2,3,4, etc. dividiert. Auf die in Deinem Fall 11 entfallenden Mandate werden die so ermittelten Ergebnisse nach dem Prinzip der höchsten Zahl verteilt:


    Ergebnisse Männer: zur Info: Begonnen wird mit der Gleichung 396:1


    Ergebnisse fortlaufend bis 396:10: 396, 198, 132,99, 79,2; 66, 56,6, 49,5, 44, 39,6


    Ergebnnisse Frauen: 72, 36


    Mandatssitze :


    1 396 = Mann
    2 198 = Mann
    3 132 = Mann
    4 99 = Mann
    5 79,2 = Mann
    6 72 = FRAU
    7 66 = Mann
    8 56,6 = Mann
    9 49,5 = Mann
    10 44 = Mann
    11 39,6 = Mann


    > Ergebnis: Mindestens 1 Sitz muss von einer Frau besetzt sein.
    ( der Quotient 36, der in diesem Sinne den 2. Sitz bedeutet hätte hat den Einzug in die Liste knapp verfehlt )



    Wenn Du nicht zufrieden biist, melde Dich bitte wieder.

  • Wa kann man jetzt noch machen, morgen ist konst. Sitzung und im Wahlausschreiben standen 2 Frauen und sind nun auch so gewählt. Muß der WV das korrigieren?

  • Die 2 Frau ist aber nur durch einen Listensprung reingekommen und unsere Liste hätte sonst einen Platz mehr, also besteht Klärungsbedarf.


    Die 2. Frau ist nur über die Quote reingekommt, ansonsten nicht regulär gewählt worden.



    Und nun?

  • Hallo wolle,


    beantworten kann ich Dir diese Frage leider auch nicht. Ich habe dazu nichts Verbindliches finden können. Hier dürfte eine anwaltliche Beratung wahrscheinlich nicht schaden.


    Meiner Einschätzung nach sollte es aber kein Problem darstellen, da die Besetzung so erfolgt, wie das Gesetz es in diesem Fall vorsieht.

  • Danke Euch für EureMühe,


    hat mir trotzdem keine Ruhe gelassen und bin noch nachts fündig geworden. Und zwar bei POKO ;-))


    Guckst Du hier:


    http://www.betriebsratswahlen.…ex_wahl_2_wahlfehler.html


    Zitat:


    Auszug:


    Folgen einer Anfechtung
    Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung verliert der Betriebsrat mit Rechtskraft des entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlusses sein Amt, und die Wahl muss wiederholt werden.


    Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass ein Verfahrensverstoß durch eine entsprechende Berichtigung des Wahlergebnisses behoben werden kann. Sollte sich z. B. bei der Feststellung des Minderheitengeschlechts ein Berechnungsfehler eingeschlichen haben, wird dieser lediglich korrigiert und der Betriebsrat dementsprechend neu zusammengesetzt. In diesem Falle ist eine Wahlanfechtung nicht möglich





    Und so wurde es auch heute mit Murren korrigiert.



    LG Wolle

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