Abdingbarkeit der Haftungsbeschränkung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit

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  • Hallo,


    hat der AG die Möglichkeit, z.B. im Bereich von Dienstwagen die analoge Anwendung des § 254 I BGB in der Weise abbedingen, dass der Arbeitnehmer auch bei fahrlässiger Verursachung in jedem Fall die Selbstbeteiligung der Kasko - Versicherung zu tragen hat ?

  • Hallo Stelko,


    das Bundesarbeitsgericht sieht in den Haftungsbeschränkungen bei betrieblich veranlasster Tätigkeit zwingendes Recht (BAG Urteil vom 5. 2. 2004 (8 AZR 91/03) NJW 2004, 2469 ). Davon kann sowohl kollektiv als auch individualvertraglich nicht abgewichen werden. Der Gedanke wird wohl jener sein, der beim Institut der Haftungsbeschränkung stetig genannt wird: Wenn der AG nicht möchte, dass er für fahrlässig verursachte Schäden seines Perosnals haftet, so kann er sich entsprechend versichern. Das ist ihm generell zuzumuten und wird auch von ihm erwartet. Er kann sich von dieser Haftung also nicht gegenüber seinen Arbeitnehmern freistellen lassen.

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