Einzelbetriebsrat gewählt / Obmann

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin als Betriebsrat / Obmann wiedergewählt worden. Der einzige Mitbewerber erhielt keine Stimmen. Kann dieser trotzdem im Falle meines Ausscheidens als Betriebsrat (wegen u. a. neuer Anstellung) meine Position einnehmen, bzw. dafür sorgen, dass "außerplanmäßig" ein neuer Obmann gewählt werden kann?


    beste Grüße


    D. Vanin

  • Hallo Vaninde,


    das Ersatzmitgleid muss bei der Wahl auf mindetens eine Stimme gekommen sein. Da mit der Aufgabe Deines Amtes somit die gem. § 9 S.1 BertVG erfoderliche Zahl unterschritten ist, wird ab diesem Zeitpunkt nach § 13 II Nr. 2 BetrVG wohl oder übel eine Neuwahl des BR durchgheführt werden müssen. Auch wenn es sich in Deinem Falle ja eigentlich um eine Amtsniederlegung handelt, wird Deine Erklärung aber nicht als solche des § 13 II Nr.2 sondern als Rücktrittserklärung i.S.v. § 13 II Nr.3 zu sehen sein, da dier Amtsniederlegung das Nachrücken des Ersatzmitglieds zur Folge hätte.
    Im Falle eines Rücktritts wäre nicht die von Dir genannte Person sondern der Wahlvorstand derjenige, welcher neben der Organisation der Neuwahlen auch die zwischenzeitliche Amtsführung übernimmt.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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