kann jemand der 27 Jahre und noch in der Ausbildung ist zur Wahlversammlung gehen?
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Wahlversammlung?
Also wenn einer 27 ist kann er nicht wählen bzw. nicht gewählt werden, falls du das meinst. -
bevor es zu Verwirrungen kommt, nur kurz der Hinweis, dass das die Regelung des BetrVG und BPersVG ist - nach einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist wahlberechtigt und wählbar, wer sich in einer Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst, einem Praktikum (oder was auch immer unter "Ausbildung" i.S.d. Gesetzes fällt) befindet, unabhängig davon, wie alt er ist!
Ach ja (nicht nur für Michael ;-)): das vereinfachte Wahlverfahren (was Voraussetzung für die Durchführung einer Wahlversammlung ist) gibt es nur im BetrVG und einigen Landespersonalvertretungsgesetzen.
Daher noch einmal die Bitte, dass bei Fragen das jeweils geltende Gesetz mit angegeben wird, damit alle wissen, worum es geht und es nicht zu Missverständnissen kommt!
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Zitat von "ConAirchen"
Ach ja (nicht nur für Michael ;-)):
Na mal sehen, welches Gesetz bei ihm Anwendung findet
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das BetrVG (http://www.poko.de/javforum/vi…hp?p=6757&highlight=#6757), womit deine Antwort natürlich richtig war!
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Zitat von "ConAirchen"
das BetrVG (http://www.poko.de/javforum/vi…hp?p=6757&highlight=#6757), womit deine Antwort natürlich richtig war!
Das war natürlich meine Vorahnung
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