Noten an den Stadtrat - dürfen die das?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Ich konnte in diesem Forum noch keine Beantwortung meiner Frage finden. Wie ich heute aus der Zeitung erfahren durfte, wurde in einem Ausschuss von einem Ratsmitglied gefragt, ob sie nicht die Durchschnittsnoten der Auszubildenden haben könnten.


    WAAAASSS? Nicht, dass meine Noten jetzt die schlechtesten wären, aber auf welcher Grundlage wollen die die Noten haben? Was wollen die damit überhaupt machen? Welchen Zweck verfolgen die damit? Seien es jetzt Durchschnittsnoten oder die Noten so. Die sind schließlich Teil der Personalakte und da darf nunmal nicht jeder so einfach rein gucken. Zudem wäre es für die Ratsmitglieder auch ein leichtes die Durchschnittsnoten den jeweiligen Azubis zuzuordnen, weil es eben nicht so viele Azubis sind.
    Wenn z. B. die Durchschnittsnote für die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr angegeben wird, kommt dafür nur eine einzige Auszubildende in Frage. Da könnten die im Prinzip auch gleich den Namen neben schreiben.


    Oder dürfen die vom Stadtrat das jetzt etwa doch einfach so haben, ohne, dass die Azubis gefragt werden? Der Bürgermeister hat das ihnen nämlich einfach mal so versprochen, dass er die besorgen würde bis zur nächsten Ratssitzung.

  • Hallo,


    aus welchem Bundesland bist du???


    Die Beantwortung der Frage richte sich nach dem Datenschutzgesetz deines Bundeslandes...


    Grundätzlich würde ich ab ja sagen, der GR darf das.


    Mfg Chris

  • Hallo,
    die Verwaltung (der Bürgermeister) hat ja auch eine bestimmte Unterrichtungspflicht gegenüber dem Kommunalrat.
    Vielleicht kann ja mal jmd. der aus der Kommunalverwaltung kommt, erklären, inwieweit im allgemeinen personelle Angelegenheiten der Verwaltung an den Kommunalrat herangetragen werden.


    Hier stellt sich mir gegenüber immer die Frage - Was will der Gemeinderat mit der Information ?


    Bis dann


    Dominic

  • der Rat ist (zumindest für die Beamten) Dienstvorgesetzter und entscheidet (in der Regel) über Einstellung, Anstellung, ggf. auch Beförderung - natürlich müssen sie hierfür über die Leistungen der Beamten informiert sein! Wenn in einer (eher kleineren) Behörde der Rat über die Einstellung oder Übernahme von Azubis entscheidet, ist es völlig legitim, dass sie zur Vorbereitung dieser Entscheidung, über die erbrachten Leistungen unterrichtet werden. Aber natürlich nur in nicht öffentlicher Sitzung, wie alle Personalangelegenheiten.


    Anmerkung für alle Kommunalbeschäftigten: ich habe oben nicht weiter differenziert, weil es zur Erklärung nicht notwendig ist, das Kommunal- und Beamtenrecht in den einzelnen Bundesländern stark abweicht und nicht, weil ich es nicht besser wüsste ;)

  • Zeugnisnoten und Beurteilungen zählen meiner Ansicht nach zu Daten aus Personalakten. Hier dazu eine Stellungnahme des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz



    Nutzung von Personaldaten durch den Gemeinderat



    Der Gemeinderat ist (einschließlich seiner Ausschüsse) Teil der öffentlichen Stelle "Gemeindeverwaltung". Die Weitergabe personenbezogener Daten von der (sonstigen) Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat stellt daher eine Datennutzung gemäß Art. 4 Abs. 7 BayDSG dar.



    Die Zulässigkeit der Weitergabe personenbezogener Daten an den Gemeinderat ist grundsätzlich nach Art. 17 BayDSG zu beurteilen, soweit keine spezielleren Rechtsvorschriften vorgehen.



    Eine solche vorrangige Rechtsvorschrift stellt Art. 100 a Abs. 1 Satz 3 BayBG dar, der meiner Auffassung nach analog auch auf die nicht verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist, da er allgemein gültige Schutzprinzipien für Arbeitnehmer enthält. Nach dieser Bestimmung dürfen Personalaktendaten (vgl. Art. 100 a Abs. 1 Satz 2 BayBG) - beispielsweise über eine Schwangerschaft, aber auch über Überstunden und Urlaub - nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft verwendet werden, es sei denn, der Beamte willigt in die anderweitige Verwendung ein. Die Begriffe "Personalverwaltung" und "Personalwirtschaft" sind hier weit gefasst. Personalaktendaten dürfen danach nicht nur für auf den einzelnen Beamten bezogene Zwecke, sondern auch für allgemeine Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft herangezogen werden, soweit dafür Personalaktendaten einzelner oder sämtlicher Beamten benötigt werden. Im Übrigen kommt man zum gleichen Ergebnis, wenn man bei Angestellten und Arbeitern ohne analoge Anwendung des Personalaktenrechts für Beamte Art. 17 Abs. 1 BayDSG anwendet, der sowohl das Erforderlichkeitsprinzip als auch das Zweckbindungsprinzip enthält.



    Um die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit beantworten zu können, ist es also notwendig, die Gründe für die Information des Gemeinderats zu ermitteln. Nur dann kann die Erforderlichkeit der Datennutzung geprüft werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Adressat der Datennutzung; u.U. ist eine Datennutzung durch den zuständigen Ausschuss, wie hier den Personalausschuss, ausreichend.


    Im Übrigen hat der Gemeinderat gegenüber dem ersten Bürgermeister ein Informationsrecht, soweit die Datenweitergabe zum Vollzug seiner Aufgaben erforderlich und damit zulässig ist. Diesem Informationsrecht setzt der Erforderlichkeitsgrundsatz des Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 BayDSG Grenzen. Ziel von Überwachungsmaßnahmen nach Art. 30 Abs. 3 GO kann stets nur die Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sein. Es bedarf also eines sachlich begründeten Anlasses, der eine Kontrolle erforderlich macht.


    mfg Chris

  • Tja - mittlerweile hat der Stadtrat Noten bekommen. Allerdings wohl nicht in der Form, wie sie ihm geschmeckt hätten: es gab einen Durchschnitt der Abschlussnoten (von der Abschlussprüfung) der letzten 10 Jahre. Also haben sie eine einzige Note bekommen und nicht die einzelnen Noten von den heutigen Azubis.
    Gründe, warum der Stadtrat die Noten haben wollte, gibt es aber auch bis jetzt nicht.
    Ich war aber auch nicht die einzige, die nach dem Zeitungsartikel der Personalabteilung mal so ein bisschen auf die Füße getreten ist und wissen wollte, was da denn genau los ist. Sie wussten es nämlich auch nicht so wirklich.


    Juleli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!