Hallo in die Runde,
ich arbeite z.Z in einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund. die befristung läuft nun aus. Allerdings hab ich gelesen das eine befristung ohne Sachgrund nur für maximal 2 Jahre besteht.
Mein Arbeitsvertrag lief aber 2 Jahre und ca 2 Wochen, also knapp über 2 Jahre.
Wenn es hart auf hart kommen sollte und ich nicht weiterverlängert werden sollte, könnte ich mich dann auf diese Regelung berufen und verlangen dass mein beschäftigungsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird?
dass möchte ich wenn möglich irgendwie vermeiden, nur für den Fall das keine weiterbeschäftigung geplant ist kommt für mich die Möglichkeit in betracht.
Ich mein halt ob es irgenwo eine Ausnahmeregelung gibt die solche Abweichungen von geringer/unwesentlicher Dauer erlauben, oder ob das knallhart angewandt werden kann, so dass zum beispiel ein Beschäftigungsverhältnis von 01.01.06 bis 01.01.08 ohne Sachgrund zu einem unbefristetem Beschäftigungsverhältnis führt.