Besuch JAV Seminar--Firmenwagennutzung gesetzl. vorgesehen?

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  • Hey Leutz,
    ich habe eine wichtige Frage wo ich Euch um Mithilfe bete.
    Ich fahre in der kommenden Woche zu nen IG Metall Seminar das 2 Tage geht, Donnerstag und Freitag.
    Der Seminarort ist von mir ca 40km entfernt und liegt einige Orte hinter meinen tägl. Arbeitsort.
    Nun fragte ich als JAVi den BR ob ich ein Firmenfahrzeug für den Seminatbesuch nutzen könnte/beantragen könnte. Er lachte dumm und sagte ich soll mit meinen eigenen PKW fahren, was ich mir gar net vorstellen kann das es dies gebe..Wäre der Seminarort nicht weit von meinen Wohnort entfernt würde ich privat mitn KfZ fahren. Habe auch noch nix gelesen das der AG mir zu JAV Seminaren in PKW zur Verfügung stellen muss, was ist hierzu richtig (wenn mögl. mit gesetzl. Regelung)?!
    Kann ich mit den PKW, wenn es mir gesetzl gestattet ist zwischen Wohnort und Seminarort pendeln?Oder nur von der Firma und Seminarort?!Das 2tägige Seminar würde 2mal an und abfahren, quasi fahre ich frühs zweimal hin und 1x abends bis zum Wohnort, den anderen Abend würde ich nur bis zu Firma fahren.
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
    Danke vorab..Grüße :P

  • ohne jetzt die genaue Rechtsgrundlage zu kennen, wird die Regelung im BetrVG doch bestimmt nicht wesentlich von der in den Personalvertretungsgesetzen abweichen, wonach der AG lediglich die Kosten der erforderlichen Schulungen zu tragen hat, d.h. er muss eine Fahrkarte oder Fahrkostenerstattung zahlen, aber doch nicht unbedingt ein Fahrzeug zur Verfügung stellen!? (unsere Außendienstler würden sich bedanken, wenn wir uns damit für zwei Tage zu einem Seminar verabschieden würden...)

  • joar danke dir..Mh Fahrkarte mitn zug ginge z.b. net..Will es gern bis Do genauer wissen von euch Profis:-)..Oft komm ich mir so vor das unser BR noicht will das ich mehr weiss als er.Bei nen Seminar was de Firma zahlt war ich noch nie da der BR wie schiss hatoben evtl beim Chef deswegen anzufteten..Naja tjpisch Dienstleistungsbetrieb ohne Tarifvertrag :?

  • Hallo,
    es ist aber schon ein Seminar, welches der AG bezahlen muss ?
    -gibt ja auch Seminare, wo man nur freigestellt wird, aber keine Kostenübernahme bekommt.


    Ist es ein Seminar mit Kostenübernahme durch den AG, muss er dir halt die Fahrtkosten erstatten, wie oben schon geschrieben. Im ÖD ergibt sich das meist aus dem Bundes-/Landesreisekostengesetz.
    Wie da die Anwendung in der "freien" Wirtschaft aussieht, also wieviel km-Geld oder welche Wagenklasse im Zug müsste ich noch mal nachschauen.


    Bis dann


    Dominic

  • hey danke für eure Unterstützung:-).
    Ich bekomme 2 Tage bezahlte Freistellung samt Schichtzuschläge und ein Betriebsfahrzeug. Habe mit dem BR nochmal geredet und ihm gesagt das ich in Firmanefahrzeug brauche, so und nun gehts los. Mir egals was der dazu nun denkt. Ich mache das ja nicht nur alles für mich sondern auch für die Arbeit in der JAV wo wir bisher nicht ein einziges Seminar bekommen haben.
    Aba die IGM wird sicher auch wieder werben um Mitglieder bei dem kommenden Seminar, aba mich störts nicht;-)
    Danke nochmal :P

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