Freistellung bei einer praktischen Zwischenprüfung???

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  • Hallo zusammen,


    kann der Betrieb verlangen, dass ein Azubi nach einer praktischen Zwischenrüfung noch in den Betrieb bzw. zur Berufsschule kommen muss? Die Prüfung dauert ungefähr 1 1/2 Stunden.


    Grüße babyl1982

  • die Freistellung für Prüfungen regelt sich nach § 15 BBiG (für die Dauer der Prüfung) sowie bei Minderjährigen ggf. auch nach § 10 JArbSchG (Teilnahme an der Prüfung + Pausen und am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung). Hiernach ist eine Freistellung des Azubi für den gesamten Tag der Prüfung also nicht vorgesehen. Weitergehende Regelungen können evtl. noch in Tarifverträgen enthalten sein!

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