Nach Ausbildung nicht übernommen, trotz JAV

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  • Hallo,


    ich hab ein Problem...ein großen glaub ich.. das betrifft die JAV einer Freundin


    In der JAV bei ihr sind 3 Azubis. Einer davon (nicht der Vorsitzende) ist 3. Lehrjahr. Er hat in der Schule immer super Leistungen gehabt und einen Schnitt von 1,5. In der Abschlussprüfung hat er allerdings nur "ausreichend", also 4 geschrieben.


    Bei ihr in der Verwaltung gibt es eine Dienstvereinbarung, dass, wenn 1. Stellen vorhanden sind und 2. der Azubi die Abschlussprüfung mit dem Prädikat "befriedigend", also 3 abschließt, dann wird er auf jeden Fall ein halbes Jahr übernommen.


    Die Amtszeit der JAV geht noch bis März 2008 glaub ich. Er hat in den lezten 3 Monaten nicht die unbefristete Übernahme beim AG verlangt. Es gilt das LPersVG Brandenburg.


    Das schlimmste daran ist, dass das ganze erst in ca. 2 Wochen im Personalrat landet, das Thema. Er sitzt bereits, weil die Ausbildung mit dem Überreichen des Zeugnisses beendet ist, zuhaus rum, ohne Arbeit.


    Kann er was tun? Bringt ihm klagen was? Kann er, obwohl er die Prüfung geschrieben und bestanden hat vielleicht noch ein Jahr dran hängen, als Ausbildung, um de Prüfung besser zu machen falls er keinen Übernahmeanspruch wegen der JAV geltend machen kann?
    Danke im voraus..

  • Zitat von "Michael B."

    Bei ihr in der Verwaltung gibt es eine Dienstvereinbarung, dass, wenn 1. Stellen vorhanden sind und 2. der Azubi die Abschlussprüfung mit dem Prädikat "befriedigend", also 3 abschließt, dann wird er auf jeden Fall ein halbes Jahr übernommen.


    guter Ansatz, aber leider etwas riskant (wie in diesem Fall!), es gibt auch die Möglichkeit die Übernahme von dem Gesamteindruck der Ausbildung abhängig zu machen, dann kann man in der Abschlussprüfung nicht mehr ganz so viel verlieren bzw. auch gewinnen!


    Zitat von "Michael B."

    Die Amtszeit der JAV geht noch bis März 2008 glaub ich. Er hat in den lezten 3 Monaten nicht die unbefristete Übernahme beim AG verlangt. Es gilt das LPersVG Brandenburg.


    das hätte er auf jeden Fall tun müssen!!!


    Zitat von "Michael B."

    Das schlimmste daran ist, dass das ganze erst in ca. 2 Wochen im Personalrat landet, das Thema. Er sitzt bereits, weil die Ausbildung mit dem Überreichen des Zeugnisses beendet ist, zuhaus rum, ohne Arbeit.


    was genau ist im PR?


    Zitat von "Michael B."

    Kann er was tun? Bringt ihm klagen was? Kann er, obwohl er die Prüfung geschrieben und bestanden hat vielleicht noch ein Jahr dran hängen, als Ausbildung, um de Prüfung besser zu machen falls er keinen Übernahmeanspruch wegen der JAV geltend machen kann?
    Danke im voraus..


    ohne dass ich den Wortlaut des entsprechenden Gesetzes kenne, bin ich mir ziemlich sicher, dass er jetzt nicht mehr klagen kann! Grds. ist er auch nicht klagebefugt, da aufgrund eines entsprechenden Übernahmeverlangens ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit zustande kommt und allenfalls hiergegen ein gerichtliches Verfahren möglich ist (das dann natürlich von der Dienststele einzuleiten ist!), eine Ausnahme gilt nur, wenn diese das Feststellungsverfahren nicht einleitet und dem Ex-Azubi auch keinen Vertrag anbietet, dann könnte dieser darauf vor dem Arbeitsgericht klagen!

  • Zitat von "ConAirchen"


    was genau ist im PR?


    Dieses Thema, ich weiß leider den genauen Wortlaut der Vorlage noch nicht, muss ich mal nachfragen!


    Schade dass ihn die Amtszeit nicht schützt, da diese ja noch bis 2008 läuft... :/ Is echt Misst, ich hoffe man kann da was machen...


    Zitat von "ConAirchen"


    guter Ansatz, aber leider etwas riskant (wie in diesem Fall!), es gibt auch die Möglichkeit die Übernahme von dem Gesamteindruck der Ausbildung abhängig zu machen, dann kann man in der Abschlussprüfung nicht mehr ganz so viel verlieren bzw. auch gewinnen!


    Vielleicht sollte man den PR fragen, ob die Dienstvereinbarung überarbeitet werden könnte und es, wie du es geschrieben hast, vom Gesamteindruck des Azubis (Bewertungen in den Ämtern, schulische Leistungen + auch die Abschlussprüfung) abhängig machen könnte, ob jemand erst einmal für ein halbes Jahr übernommen wird!

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