Hallo,
ich hab ein Problem...ein großen glaub ich.. das betrifft die JAV einer Freundin
In der JAV bei ihr sind 3 Azubis. Einer davon (nicht der Vorsitzende) ist 3. Lehrjahr. Er hat in der Schule immer super Leistungen gehabt und einen Schnitt von 1,5. In der Abschlussprüfung hat er allerdings nur "ausreichend", also 4 geschrieben.
Bei ihr in der Verwaltung gibt es eine Dienstvereinbarung, dass, wenn 1. Stellen vorhanden sind und 2. der Azubi die Abschlussprüfung mit dem Prädikat "befriedigend", also 3 abschließt, dann wird er auf jeden Fall ein halbes Jahr übernommen.
Die Amtszeit der JAV geht noch bis März 2008 glaub ich. Er hat in den lezten 3 Monaten nicht die unbefristete Übernahme beim AG verlangt. Es gilt das LPersVG Brandenburg.
Das schlimmste daran ist, dass das ganze erst in ca. 2 Wochen im Personalrat landet, das Thema. Er sitzt bereits, weil die Ausbildung mit dem Überreichen des Zeugnisses beendet ist, zuhaus rum, ohne Arbeit.
Kann er was tun? Bringt ihm klagen was? Kann er, obwohl er die Prüfung geschrieben und bestanden hat vielleicht noch ein Jahr dran hängen, als Ausbildung, um de Prüfung besser zu machen falls er keinen Übernahmeanspruch wegen der JAV geltend machen kann?
Danke im voraus..