Hallo,
mittlerweile ist aller Ärger ersteinmal verschwunden. Und schon taucht eine ?neue Idee? auf, welche wir ganz interessant finden.
Der Personalrat hat im Jahre 2006 irgendwann mal eine Personalratsinfo herausgegeben. Die ist lange in Vergessenheit geraten und weitere Personalratsinfos sind nicht auf den Tisch gekommen. Jetzt haben wir uns als JAV gedacht, dass wir etwas Ähnliches machen. Wir möchten den Azubis und Praktikanten in unserem Hause gerne mitteilen, was wir machen und was wir durchgesetzt haben.
Jetzt haben wir uns an den Tisch gesetzt und ein JAV-Infoblatt geschrieben. Das ist auch soweit fertig. Alles etwas in lockererer Form geschrieben, JA-Versammlung, JAV-Sitzung und Co wurden erklärt, sonstige Veranstaltungen, an denen die JAV teilnehmen muss, wurden aufgeschrieben und kurz erläutert, die Aufgaben an sich und wer wir überhaupt sind.
Das ganze hat nun ungefähr 2 Seiten gefüllt.
Die Frage ist jetzt: Was haltet ihr persönlich davon? Klar ist das nicht ganz uneigennützig, wenn man (um vielleicht wiedergewählt zu werden) den Azubis auch direkt unter die Nase reibt, was man Schönes für sie gemacht hat ? Das ist aber nicht der einzige Grund, wieso wir das machen wollten.
Wie schaut das bei euch aus? Macht ihr auch so etwas? Wenn ja ? wie häufig gebt ihr ein solches Infoblatt heraus? In eher unregelmäßigen Abständen oder hat das eine gewisse Regelmäßigkeit?
Keine Sorge ? in der Info werden keine geheimen Sachen aus PR-Sitzungen und Co. ausgeplaudert. Viel mehr werden dort Ergebnisse der JAV-Arbeit präsentiert oder den Azubis und Praktikanten gesagt, dass sie sich GERNE an die JAV wenden können.
Die weitere Frage ist auch: Wer sollte das Infoblatt alles bekommen? Zunächst haben wir an die (nicht vorhandenen) Beamtenanwärter, 1-jahres-Praktikanten, Azubis und Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (auch nicht vorhanden), gedacht (also diejenigen, auf die § 55 (1) LPVG zutrifft). Dann hatten wir eine weitere Überlegung gestartet und den Kreis auf diejenigen ausgeweitet, die zwar nicht das aktive Wahlrecht für die JAV haben, sondern nur das passive Wahlrecht (also die aus § 55 (2) LPVG). Das wurde allerdings wieder verworfen.
Es stellt sich aber schon die Frage, ob man dem Personalrat auch ein Infoblatt zukommen lassen sollte oder beispielsweise dem Arbeitgeber? Oder sollte man das Infoblatt gleich im Intranet (NICHT Internet) veröffentlichen, so dass alle Mitarbeiter darauf zugreifen können?
Was sagt ihr?
Gruß Juleli