Hallo,
bislang war klar, Urlaubsansprüche verfallen nach 3 Jahren.
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung nun gekippt.
Damit ein Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Urlaub verliert muss er vorab persönlich vom Arbeitgeber darauf hingewiesen werden.
Hier mehr dazu: https://www.sueddeutsche.de/wi…aub-verjaehrung-1.5719215
Beste Grüße
Katta