Hallo,
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt dürfte den Gesetzgeber in Zugzwang bringen.
Der Betriebsrat einer Klinik aus Minden hatte auf ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung geklagt.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorläge, da hier schon eine gesetzliche Regelung existiere.
Hier mehr zu dem Fall und den Auswirkungen für Betriebe:
https://m.focus.de/finanzen/ar…muessen_id_146545534.html
MfG
Horst