Urlaubsanspruch bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte

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  • Hallo,
    hier haben 2 Kolleg:innen gekündigt, in der 2. Jahreshälfte. Wie ist es mit Urlaub? Der Jahresurlaub beträgt normalerweise 30 Tage.
    Ich finde nur, dass es eine Kann-Regelung gibt, dass der komplette Jahresurlaub gewährt werden kann. Dass aber der gesetzliche Mindesturlaub gewährt werden muss, der liegt aber bei 20 Tagen.

    Hat hier jemand noch eine Idee?


    Mit besten, aber auch fragenden Grüßen ?(
    hamburgerin







  • Hallo,


    wenn ich mich richtig erinnere kommt es ein bisschen auf die Situation an.
    Sind die Kolleg:innen länger als 6 Monate im Betrieb? Und was steht im Arbeitsvertrag?
    Dort können für die zusätzlichen Urlaubstage Klauseln für anteilige Anrechnung vereinbart worden sein.
    Wenn ihr Zweifel an der richtigen Berechnung seitens des Arbeitgebers habt, würde ich einen Anwalt dazu befragen.
    Der kann den Sachverhalt meistens schnell für beide Parteien klären.


    Gruß


    Jost

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