Beteiligung der SBV in den Bewerbungs- und Einstellungsprozess

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  • Hallo,
    unser Gremium (in einem Industriebetrieb) ist komplett neu und daher noch unerfahren.
    Zum Sachverhalt der Beteilung der SBV am Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren haben wir zwei Fragen:


    1. Wir als SBV erhalten über das Recruiting-System eine Nachricht und Zugriff auf die Infos, sobald sich ein schwerbehinderter Mensch auf eine freie Stelle bewirbt. Aber leider auch nur diese Bewerbung. Alle anderen Bewerber "sehen" wir nicht und können daher auch keine Vergleiche ziehen.
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass wir als SBV Zugriff auf alle Bewerbungsunterlagen, also auch auf die von nichtbehinderten Bewerbern, haben müssen?


    2. Ich habe irgendwo gelesen, dass die SBV bei allen Vorstellungsgesprächen zu beteiligen ist, sobald sich ein behinderter Mensch auf eine Stelle beworben hat. Ist das so korrekt?


    Für Eure Antworten bereits besten Dank...

  • Hallo Christoph,


    meiner Meinung nach ergibt sich der Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch.
    Ich habe das auch so verstanden, dass die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen beteiligt werden muss.


    Ich kann euch wirklich nur empfehlen euch als neues Gremium bald zu schulen. Ihr habt ja Ansprüche an Seminaren teilzunehmen und mir hat das bei der Betriebsratsarbeit sehr viel Sicherheit gegeben.


    Euch eine guten Start.


    Beste Grüße


    Katta

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