Hallo in die Runde.
Darf ich meine Mitarbeiter zu Themen der Erwerbsminderungsrente beraten oder verstoße ich damit gegen meine Aufgaben des Mandates zur SBV?
1. Könnte es ein Verstoß gegen §10 RDG sein?
§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
http://undefined(1) 1Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:
http://undefined1.Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1),http://undefined2.Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung, ...
2. Muss ich mich persönlich gegen mögliche Regressansprüche schützen, falls mich ein MI wegen möglicher Falschberatung verklagen würde?
3. Darf ich mir Zeiten für diese Beratung überhaupt nehmen oder kann der AG sagen, dafür bekommst Du keine Freistellung Deiner Arbeitszeit, da diese Aufgabe nicht zu Deinem Mandat gehört?
Herzliche Grüße
Schorschi