Mahlzeit zusammen,
Wir sind ein Großhandel / Logistik und haben daher keinen direkten Kundenkontakt.
Der AG möchte gerne für alle Mitarbeiter ein 3G Konzept umsetzen.
Nun gibt es aber keine Testpflicht für MA. Kein fragerecht nach dem Impfstatus und auch derzeit zum Glück kein Infektionsgeschehen im Betrieb.
Was es aber weiterhin gibt, auch wenn das wenigen gefällt sind z.B. Persönlichkeitsrechte.
Nun hat gibt es die Idee als Juristische Feinheit, die Argumente umzudrehen. Also zu sagen, wir fragen nicht nach dem Impfstatus aber wenn der MA in die Firma will und sich nicht testen lassen möchte, kann er ja von sich aus seinen QR Code vorzeigen. Muss es aber nicht, ein Test geht ja auch.
Das ganze dann mit einer allgemeinen Testpflicht ab einer gewissen schwelle der Inzidenz.
Was sagt ihr? Bei wem gibt es vielleicht im Unternehmen schon 3G Regelungen, wie sind diese umgesetzt? Auf welche Grundlage sind diese gestellt?
Danke
Was nebenher besonders ärgerlich ist, die Verordnungen geben nichts her, dass sich nutzen ließe, zur Erleichterung von Maßnahmen. Selbst wenn wir sicher wüssten, das es eine Impfquote von 90% gibt, könnte man nicht auf Abstand und Masken usw verzichten. Da die ASR vom 07.05.21 einfach nicht angepasst wird.