Hallo,
das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass eine Corona-Quarantäne nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist.
Deshalb müssen die Tage auch nicht vom Arbeitgeber wieder dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.
Hier mehr zum Sachverhalt:
https://www.personalwirtschaft…nachholen-von-urlaub.html
MfG
Horst