Hallo,
ein Bewerber der wegen Diskriminierung geklagt hatte ist vorm Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gescheitert.
Der Bewerber fühlte sich auf Grund seiner Zweigeschlechtigkeit nicht von der Formulierung Bewerber*innen erfasst.
Hier mehr zum Sachverhalt und der Begründung des Gerichts:
https://www.lto.de/recht/nachr…aet-stellenausschreibung/
MfG
Horst