Hallo,
in dem Fall hatte eine Verkäuferin eine Vorgesetzte als , Ming Vase‘ bezeichnet.
Der Betriebsrat hatte bei der Verkäuferin kein rassistisches Gedankengut gesehen.
Das Arbeitsgericht Berlin sieht jedoch in der Gesamtschau eine rassistische Äußerung und ersetz die Zustimmung zur Kündigung.
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Mit freundlichen Grüßen
Horst