Hallo,
das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat die Frage geklärt, wie Kurzarbeit sich auf die Urlaubsansprüche auswirkt.
Es stellte fest, dass dieser anteilig berechnet werden muss.
In Zeiten von Kurzarbeit Null entstehen gar keine Urlaubsansprüche.
Hier die Infos zum Sachverhalt und der Urteilsbegründung:
https://www.handwerksblatt.de/…sst-auch-null-urlaubstage
Gruß
Jost