Hallo,
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschäftigt sich mit dem Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor Diskriminierung gegenüber anderen Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Die Mitarbeiterin eines Krankenhauses hatte geklagt, da einigen Kollegen mit Behinderung ein Zuschlag gezahlt wurde, anderen, die die Bescheinigung über das Handicap vor einem gewissen Stichtag abgegeben hatten, jedoch nicht.
Hier mehr zu dem Fall aus Polen:
https://curia.europa.eu/jcms/u…df/2021-01/cp210009de.pdf
Gruß
Jost