Hallo,
das LAG Hamm klärte die Frage, ob Betriebsräte in Corana Zeiten auf die neu geschaffene Möglichkeit zurückgreifen müssen, Betriebsversammlungen digital durchzuführen.
Demnach sind Präsenzversammlungen auch weiterhin gestattet, soweit es das aktuelle Infektionsgeschehen zulässt und die geltenden Hygiene und Abstandsregeln eingehalten werden.
Hier mehr zu der Entscheidung:
https://www.schneideranwaelte.…triebsversammlung-online/
MfG
Horst