Hallo,
nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, kann Kurzarbeit nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Das heißt es muss immer eine Vereinbarung vorliegen, entweder individualrechtlich, in Form einer Betriebsvereinbarung oder durch eine Bestimmung im Tarifvertrag.
Hier mehr zu dem Sachverhalt und der Begründung:
https://www.justiz.nrw/JM/Pres…bGs/10_12_2020_/index.php
Gruß
Jost