[font='"']Hallo
zusammen,[/font]
[font='"'] unser BR besteht mehrheitlich aus einer Gewerkschafts-„Liste“,
daneben – als Minderheit – aus einer freien „Liste“ (in der es im Übrigen auch
Gewerkschaftsmitglieder gibt). [/font]
[font='"']Meine Frage
nun bezieht sich auf eine mögliche Öffentlichkeitsarbeit / Information der
Mitarbeiter/-innen seitens der freien „Liste“ – ohne einen Beschluss des
BR-Gremiums, den es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch nie geben wird:[/font]
[font='"']Bedarf es der
Zustimmung des Arbeitgebers, wenn für die Öffentlichkeitsarbeit – also für die
Verteilung von Newslettern, Flyern etc. an die Belegschaft – die internen
Postfächer sowie das firmeneigene Outlook-Programm genutzt werden?[/font]
[font='"']Kann es ohne
dessen Zustimmung möglicherweise zu (rechtlichen) Problemen kommen? [/font]
[font='"']Am Rande erwähnt:
Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich
die Gewerkschafts-„Liste“… [/font]