Öffentlichkeitsarbeit als Minderheit im BR-Gremium

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  • [font='&quot']Hallo
    zusammen,[/font]
    [font='&quot'] unser BR besteht mehrheitlich aus einer Gewerkschafts-„Liste“,
    daneben – als Minderheit – aus einer freien „Liste“ (in der es im Übrigen auch
    Gewerkschaftsmitglieder gibt). [/font]



    [font='&quot']Meine Frage
    nun bezieht sich auf eine mögliche Öffentlichkeitsarbeit / Information der
    Mitarbeiter/-innen seitens der freien „Liste“ – ohne einen Beschluss des
    BR-Gremiums, den es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch nie geben wird:[/font]



    [font='&quot']Bedarf es der
    Zustimmung des Arbeitgebers, wenn für die Öffentlichkeitsarbeit – also für die
    Verteilung von Newslettern, Flyern etc. an die Belegschaft – die internen
    Postfächer sowie das firmeneigene Outlook-Programm genutzt werden?[/font]



    [font='&quot']Kann es ohne
    dessen Zustimmung möglicherweise zu (rechtlichen) Problemen kommen? [/font]



    [font='&quot']Am Rande erwähnt:
    Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich
    die Gewerkschafts-„Liste“… [/font]

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