Was geht vor: Allgemeine Arbeitspflicht oder JAV-Aufgaben?

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  • Hallo liebe JVAler,



    erst einmal herzliche Glückwünsche an alle Wieder- und Neugewählten.



    Gerade bei den neu gewählten Kollegen haben sich in den letzten Wochen bestimmt viele Fragen angesammelt.
    Welche Aufgaben haben wir? Welche Probleme gibt es in unserem Betrieb? Und wie können wir diese angehen?
    Dazu kommen noch eure alltäglichen Pflichten aus eurem Arbeitsverhältnis.
    Wie lässt sich nun beides miteinander vereinbaren?
    Es gilt: Eure Arbeit in der JAV geht grundsätzlich vor.
    Damit ihr auch Zeit dafür findet, muss euch der Arbeitgeber sogar bei voller Bezahlung freistellen.
    Geregelt ist dies in § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG.
    Dabei ist die Zeit der Freistellung natürlich für JAV Aufgaben zu nutzen, wie z.B. die Teilnahme an Sitzungen. Und zur Schule müsst ihr auch weiter gehen, dafür gilt die Freistellung nicht. ;)
    Außerdem muss euch der Arbeitgeber nicht nur für Schulungen freistellen, die ihr für eure Arbeit als JAV Mitglied braucht, sondern auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen.
    Falls ihr daran Interesse habt, wäre unser Seminar Jugend- und Auszubildendenvertretung I was für euch:
    Seminare / JAV / Poko-Institut


    Welche Erfahrungen habt ihr bislang gemacht? Wie ist die Unterstützung für die JAV in eurem Betrieb?
    Lasst es uns gerne wissen.


    Schöne Grüße


    Sarah






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