Hallo,
das Verwaltungsgericht Köln erklärte die Wahl für gültig.
Trotz erschwerten Bedingungen und einer deutlich geringeren Wahlbeteiligung als bei der Wahl zuvor, sei die Stimmabgabe ordnungsgemäß verlaufen.
Hier mehr dazu im Urteil:
https://www.justiz.nrw/JM/Pres…re/PresseOVG/06_10_2020_/
Beste Grüße
Katta