Änderungskündigung (Frist)

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  • Hallo zusammen! Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Welche Frist gilt bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung? Eine Woche oder drei Tage. Unser BR-Anwalt drei Tage. Ich würde gerne de Gesetzestext dazu haben. In § 102 Abs. 2 BetrVG werden ja eine Woche und bei außerordentlichen Kündigungen drei Tage genannt.

  • Hallo,


    wie begründet euer Anwalt das denn? Handelt es sich um eine außerordentliche Änderungskündigung?
    Wenn nicht würde ich ihn noch mal fragen, da er den genauen Sachverhalt kennt.
    §102 BetrVG hast du ja schon zitiert.


    Beste Grüße


    Katta

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