Hallo,
nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln muss der Arbeitgeber Betriebsräten auch den Zugriff bei digitalen Bewerbungsprozessen ermöglichen.
Hier mehr zu dem Sachverhalt:
https://www.zeit.de/news/2020-…f-fuer-bewerbungssoftware
MfG
Horst
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